Der rechtssichere gewerbliche Internetauftritt…
Die rechtlichen Anforderungen an Online-Händler und Internetdienstleister sind immens hoch. Der Gesetzgeber macht es immer schwerer seinen gewerblichen Internetauftritt rechtssicher zu gestalten. Zudem ergehen praktisch täglich neue Urteile in diesem Bereich, wodurch die gesetzlichen Regelungen weiter konkretisiert werden. Gerade bei den gewerblichen Ebayanbietern bzw. bei Onlineshops sind Abmahnungen (vgl. unsere FAQs zur Abmahnung) durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzvereine wegen Wettbewerbsverstößen an der Tagesordnung. Dabei sind die allermeisten Abmahnungen letztlich doch begründet oder zumindest vertretbar.
Ein gewerblicher Anbieter im Fernabsatz (hirunter fallen neben Internethändlern auch Anbieter von Dienstleistungen im Internet) unterliegt zunächst umfangreichen Informationspflichten (vor- und nachvertragliche sowie gegebenenfalls produktspezifische Informationspflichten). Eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung (vgl. FAQs zur Anbieterkennzeichnung), eine Datenschutzerklärung sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sind bei weitem nicht die einzigen Informationen, die ein Unternehmer im Fernabsatz auf seiner gewerblichen Internetseite bereithalten muss. Lediglich beispielhaft und um Ihnen die Komplexität des Fernabsatzrechts zu verdeutlichen sind hier folgende Vorschriften zu nennen: §§ 5, 13 TMG, §§ 312b, 312c, 312e, 312f, 355, 356, 357 BGB i. V.m. BGB-InfoV, § 2 Preisangabeverordnung, § 12 BattV, etc. Zudem gibt es noch eine Fülle weitere Informationspflichten und Vorschriften, die im Zusammenhang mit gewerblichen Internetauftritten beachtet werden müssen. Sämtliche vom Gesetz geforderten Informationen müssen nicht nur vollständig und ordnungsgemäß angegeben werden, sondern zudem in einer bestimmten Art und Weise auf Ihrer Webseite präsentiert werden. Fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben sind in der Regel wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig. Darüber hinaus drohen auch Marken- oder Namensrechtsverletzungen durch die Registrierung einer Domain oder Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken. Nicht zuletzt besteht für Internetdienstleister auch ein erhebliches Haftungsrisiko, z.B. durch Verlinkungen, spezielle Werbeaktionen- und formen und das Anbieten von Plattformen für Inhalte der Kunden (vgl. Haftungsgrundsätze).
Zudem verwenden Unternehmer oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Auch hier gibt es eine Vielzahl an Gesetzen und Rechtsprechung die es zu beachten gilt. Auch unwirksame Klauseln in AGB sind in der Regel wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig.
Obwohl wir auf dieser Seite einige wichtige Informationen und Urteile bereithalten und auch sonst im Internet viele Informationen über dieses Thema zu finden sind, ist der beste Rat, den wir Ihnen an dieser Stelle geben können:
Lassen Sie sich bereits im Vorfeld anwaltlich beraten!
Selbst wenn Sie sich umfangreich informieren, ist jeder Versuch den eigenen gewerblichen Internetauftritt rechtssicher zu gestalten höchst fahrlässig und bietet in der Regel ettliche Angriffspunkte für Abmahnungen. Sofern die Abmahnung (vgl. unsere FAQs zur Abmahnung) dann begründet ist, sind Sie auch zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten verpflichtet, die in der Regel zwischen 300,00 € und 1.500,- € liegen.
Wir bieten Ihnen an, Ihren gewerblichen Internetauftritt rechssicher zu gestalten. Selbstverständlich übernehmen wir für unsere Beratungsleistungen auch die Haftung. So sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen nicht ständig mit der Angst zu leben, schon bald wieder Opfer einer Abmahnung zu werden, sondern können sich auf das Wesentliche konzentrieren.
Sofern Sie einen Onlineshop betreiben oder Ihre Waren über ein Online-Portal wie Ebay, Amazon oder sonstige Plattformen vertreiben oder ein komplexeres Internetangebot – beispielsweise ein Dienstleistungsportal – betreiben oder planen, sprechen Sie uns einfach an. Wir prüfen welche rechtlichen Maßnahmen in Ihrem Fall notwendig sind und erstellen Ihnen dann ein faires und unverbindliches Angebot.
Update – Service
Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Update-Service für eine angemessene monatliche Beratungspauschale an. Aufgrund der häufigen Abmahnungen in diesem Bereich ergehen gerade im Fernabsatzrecht viele neue gerichtliche Entscheidungen. Zudem ändern sich auch von Zeit zu Zeit die gesetzlichen Bestimmungen. Mit unserem Update-Service werden wir Sie über notwendige oder ratsame Änderungen informieren. Durch unseren Update-Service bleiben Sie somit auch zukünftig auf der sicheren Seite.
Sofern Sie uns mit der Erstellung Ihres gewerblichen Internetauftritts beauftragen möchten, bitten wir Sie, unseren Mandantenfragebogen für gewerbliche Internetauftritte auszufüllen und unterschrieben an unsere Kanzlei zu versenden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Urteile über gewerbliche Internetauftritte finden Sie auf der gesamten Webseite, insbesondere jedoch in den Kategorien















