Eine Vielzahl einschlägiger Abmahnungen genügen für sich genommen nicht, um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung anzunehmen.

Info vom 19.Aug 2007 in Abmahnungen - Missbrauchsfälle

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit einem Urteil vom 14.12.2006 (Az.: 6 U 129/06) zu den Voraussetzungen einer missbräuchlichen Abmahnung Stellung genommen.

Unter anderem wurde festgestellt, dass eine Vielzahl einschlägiger Abmahnungen für sich genommen nicht genügt, um ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem Anspruchsteller und seinem Rechtsanwalt festzustellen und somit eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung anzunehmen.

[Urteil...]

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