Philosophie

Um Ihnen eine qualifizierte Beratung zu bieten, haben wir uns auf den Rechtsgebieten des IT- und Internetrechts sowie der angrenzenden Bereiche des Wettbewerbs- Urheber- Marken- und Domainrechts spezialisiert. RA Jens Reininghaus ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und seit Anfang 2003 regelmäßiger Referent für IT-Recht am Georg-Simon-Ohm Berufskolleg für Medien- und Informationstechnologie in Köln.

Um bereits im Vorfeld kostspielige und langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden, liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit in einer präventiven Beratung von Unternehmen, beispielsweise der Gestaltung bzw. Überprüfung von gewerblichen Internetauftritten, der Erstellung von IT-Verträgen, Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Datenschutzbestimmungen etc. Eine gute Vorbereitung kann oftmals spätere juristische Auseinandersetzungen – welche ein hohes Risiko für ein Unternehmen darstellen können – vermeiden bzw. erheblich verringern.

Auch mit der – außergerichtlichen sowie gerichtlichen – Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr von geltend gemachten Ansprüchen aufgrund von IT- oder Internetrechtsproblemen sind wir bestens vertraut.  Bei der  Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen halten wir zunächst eine objektive und realistische Einschätzung der Rechts- und Beweislage im Innenverhältnis für immens wichtig. Nur so können Sie Prozessrisiken richtig einschätzen und letztlich entscheiden, ob Sie das Risiko eines Rechtsstreits eingehen möchten oder lieber eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite angestrebt werden soll. Neben der juristischen Seite können dabei auch wirtschaftliche Erwägungen einer gerichtlichen Auseinandersetzung entgegenstehen. So können oftmals außergerichtliche Einigungen schneller und kostengünstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen sein. Darüber hinaus kann es beispielsweise notwendig sein, nach der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite weiter zusammenzuarbeiten. Selbst wenn der Prozess dann erfolgreich verläuft, wird dieser Erfolg – welcher für die Gegenseite naturgemäß eine Niederlage bedeutet – eine zukünftige Zusammenarbeit mit der Gegenseite nach dem Prozess, schwer belasten. Neben der juristischen Sicht erörtern wir daher mit unseren Mandanten auch die wirtschaftlichen und taktischen Vor- und Nachteile der verschiedenen außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten eines Falles. Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten eine schnelle und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu erarbeiten. Sofern Sie uns Ihr Vertrauen schenken, werden wir Ihre Interessen  dabei stets so gut wie möglich und so offensiv wie nötig vertreten und dabei im Innenverhältnis immer eine ehrliche und offene Kommunikation pflegen. Dies ist nach unserer Überzeugung der einzige Weg, eine dauerhafte und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

In Rechtsbereichen, die nicht zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören, vermitteln wir Ihnen im Bedarfsfalle auch gerne Kontakte zu spezialisierten Kollegen. Auf nicht anwaltlichem Gebiet stehen wir mit Notaren und Steuerberatern in Geschäftsverbindung und können so ein umfassendes Beratungs- und Betreuungskonzept für unsere Mandanten anbieten.

Sofern wir Ihr Interesse an unserer Kanzlei wecken konnten, laden wir Sie ein, uns auf den folgenden Seiten näher kennen zu lernen oder sich über IT-Rechtsthemen auf unseren Internetseiten zu informieren. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten oder suchen Sie in Ihrem Unternehmen auf.

Sofern Sie Fragen haben oder uns beauftragen möchten, sprechen Sie uns gerne an.