Die UWG-Novelle: Verbraucherschutz durch Rechtsvereinheitlichung
Info vom 26.Mai 2008 in Fernabsatz - Informationspflichten, Verbraucherschutz - Abzockdienste, Werbung - SonstigesDas Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit, u.a. wird es eine „Schwarze Liste“ von unlauteren Geschäftspraktiken geben. Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2005/29/EG um und baut das hohe Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus, das in Deutschland bereits mit der letzten Reform des UWG im Jahr 2004 geschaffen wurde.
AG München: Wird eine Zahlungspflicht so geschickt in einem Vertrag versteckt, dass sie für den Vertragspartner überraschend ist, ist sie auch nicht wirksam.
Info vom 07.Mai 2008 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteDie spätere Klägerin, die einen Büroservice in München betreibt, erhielt im Juni 2006 von einem Verlag, der ein Branchenbuch herausgibt, einen Anruf, in dem ihr ein kostenloser Eintrag in diesem Branchenbuch angeboten wurde. Als sie sich interessiert zeigte, übersandte der spätere Beklagte Anfang Juli 2006 ein Formular, in dem als Betreff „Korrekturabzug“ stand. Die Kundin sollte die Angaben aktualisieren und das Formular zurücksenden. Im Kopf des Formulars stand „die jährliche Grundeintragung ist kostenlos“. Im kleingedruckten Text stand, dass ein hervorgehobener Eintrag zum Preis von 830 Euro plus Mehrwertsteuer, abgeschlossen auf zwei Jahre, mit Leistung der Unterschrift zustande komme. Die Kundin korrigierte die Angaben im Formular, unterschrieb und sandte das Formular
zurück.
Verbraucherschutz: Vorsicht!!! Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck
Info vom 04.Apr 2008 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteMassenhaft Mahnungen erhalten zur Zeit Verbraucher in Baden-Württemberg von einer Anwältin aus München. Darin fordert sie Verbraucher auf, innerhalb von zehn Tagen die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen. Begründet wird die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet. Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale rät, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren.
Vorsicht – Inkassounternehmen “wirbt” mit Urteil des Amtsgerichts Lübeck
Info vom 03.Apr 2008 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteViele Personen in Deutschland haben in den letzten Tagen eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten mit der Aufforderung, die Forderung eines Auftraggebers zu begleichen. Der Mahnung wird das Muster eines ausgefüllten Mahnantrages beigefügt. Im Anschreiben des Inkassounternehmens wird auf ein Urteil des AG Lübeck vom 28.09.2007 – 23 C 2423/07 – hingewiesen.In der Mahnung wird angekündigt, dass der (vermeintliche) Gläubiger auch gegenüber dem gemahnten (vermeintlichen) Schuldner einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel erwirken werde, wie gegen den in dem Urteil erwähnten anderen Schuldner.
Verbraucherschutz – Vorgehensweise bei Abofallen und unberechtigten SCHUFA-Einträgen…
Info vom 31.Jan 2008 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteAn dieser Stelle möchten wir betroffene Verbraucher über die Rechtslage bei Internetvertragsfallen informieren:
Die Masche ist immer die gleiche…
Dubiose Internetdienste verschicken Rechnungen für angeblich erbrachte Dienstleistungen über eine Internetplattform. Oftmals handelt es sich hierbei um Lockvogelangebote die eine kostenfreie Nutzung des Dienstes suggerieren. An einer versteckten Stelle auf der Internetseite bzw. in den AGB der Anbieter findet sich dann regelmäßig eine Regelung, wonach sich das „kostenlose Testangebot“ in einen kostenpflichtigen Vertrag für eine gewisse Dauer – meistens 1 oder 2 Jahre – verändert, sofern man nicht innerhalb der Testzeit den Vertrag schriftlich kündigt.
Macht ein Netzbetreiber die Vergütung für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter als eigene Forderungen geltend, muss er sich Täuschungshandlungen des Mehrwertdienstanbieters entgegenhalten lassen.
Info vom 17.Jan 2008 in Provider & Telekommunikation, Verbraucherschutz - AbzockdiensteDer spätere Beklagte schloss mit einem Netzbetreiber einen Vertrag über die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Dabei wurde vereinbart, dass auch die Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangebote eines Dritten, die über den Telefonanschluss in Anspruch genommen werden, über diesen Netzbetreiber abgerechnet werden. Dabei wurde der Mehrwertdienstanbieter genau benannt, wie sich allerdings später herausstellte, war dieser unter dieser Firmierung gar nicht existent, sondern hatte seinen Sitz im Ausland.
Bestrittene Zahlungsverpflichtungen dürfen der SCHUFA nicht gemeldet werden…
Info vom 15.Jan 2008 in Datenschutz, Verbraucherschutz - Abzockdienste…wie das Amtsgericht Plön mit Urteil vom 10. Dezember 2007 (Az.: 2 C 650/07) entschieden hat.
Zunächst bestätigte das Gericht dass bestrittene Zahlungsverpflichtungen in aller Regel nicht gemeldet werden dürfen und Verstöße einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen.
Doppelschlag gegen Kostenfallen genealogie.de und alphaload.de…
Info vom 14.Jan 2008 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteZwei weitere Erfolge im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) errungen. Diesmal betroffen: Die Online-Portale genealogie.de und alphaload.de.
Neue Verbraucherschutzvorschriften der EU: Irreführender Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken wird ein Riegel vorgeschoben…
Info vom 15.Dez 2007 in Fernabsatz - Informationspflichten, Provider & Telekommunikation, Verbraucherschutz - Abzockdienste, Warenkauf, Werbung - E-Mail, Fax, Telefon Marketing, Werbung - Google-AdWords, Werbung - Preise, Werbung - Sonstiges, Werbung - WerbebannerAm 12. Dezember 2007 sind EU-weit strenge Vorschriften in Kraft getreten, mit denen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken unterbunden werden sollen. Verboten werden u. a. das Bewerben von Produkten mit dem Attribut „kostenlos“, wenn sie es nicht sind, und Angebote, die beim Kind ein Anspruchsverhalten wecken (Stichwort: quengeln). Diese und zahlreiche andere Methoden, denen die neue Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken Einhalt gebieten soll, stehen auf einer umfangreichen schwarzen Liste. Im Visier: insbesondere ein Dutzend „schmutziger Tricks“, vom Lockangebot über Schneeballsysteme bis hin zu falschen Gesundheitsversprechungen. Durch die Richtlinie werden bestehende EU-Bestimmungen zu irreführender Werbung erheblich verschärft und neue Regelungen gegen aggressive Geschäftspraktiken – darunter Belästigung, Nötigung und unzulässige Beeinflussung – eingeführt. Zweck der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt zu stärken, damit alle die Möglichkeiten des Ein- und Verkaufens über Grenzen hinweg uneingeschränkt wahrnehmen können. Die bislang geltende Richtlinie haben erst 14 Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt. Gegen die säumigen Mitgliedstaaten hat die Kommission Verfahren eingeleitet.
Irreführende “Blickfangwerbung” ist wettbewerbswidrig.
Info vom 11.Jun 2007 in Verbraucherschutz - Abzockdienste, Werbung - SonstigesDas Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 15.05.07 (Az. 17 O 490/06) entschieden, dass ein Diensteanbieter der auf einer Internetseite blickfangmäßig auf die Bezugsmöglichkeit einer Gratisleistung hinweist, es gleichzeitig aber unterlässt einen deutlichen Hinweis auf tatsächliche Zahlungspflichten anzugeben, gegen § 1 Abs. 6 PAngV verstößt.
Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.
Info vom 10.Jun 2007 in Fernabsatz - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherschutz - AbzockdiensteDas Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.05.07 entschieden, dass derjenige, der ein Probeabonnement im Internet abschließt nicht damit rechnen muss, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag automatisch jeweils um 30 Tage verlängert. Eine solche Klausel sei eine überraschende Klausel, die nach §§ 305ff. BGB unwirksam sei.
LG Coburg zu den Voraussetzungen, wann ein Unternehmen eine Gewinnzusage einzulösen hat…
Info vom 09.Apr 2007 in Verbraucherschutz - Abzockdienste, Werbung - SonstigesAuf Postsendungen ist zukünftig mehr zu achten, können sie sich doch als wahre Goldgrube erweisen. Wird in dem Brief nämlich ein Gewinn zugesagt, kann er unter Umständen auch tatsächlich beansprucht werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Mitteilung nur so zu verstehen ist, der Empfänger habe den Preis schon gewonnen.
BGH: Rückforderungsanspruch eines Telefonanschlussinhabers bei rechtswidrigem Dialer.
Info vom 08.Mrz 2007 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteDer BGH hat mit Urteil vom 20.10.2005 (Az.: III ZR 37/05) entschieden, dass ein Telefonanschlussinhabers gegen einen Verbindungsnetz- und Plattformbetreiber für die Herstellung einer Verbindung zu einem Mehrwertdienst einen Rückforderungsanspruch geltend machen kann, wegen er das Entgelt lediglich unter Vorbehalt gezahlt habe.
Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Dialers.
Info vom 20.Feb 2007 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteMit Urteil vom 4. März 2004 (Az.: III ZR 96/03) hat der BGH entschieden, dass der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Dialers trägt, sofern der Anschlußnutzer dies nicht zu vertreten hat.
Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden.
Info vom 02.Feb 2007 in Verbraucherschutz - AbzockdiensteMit Urteil vom 16.01.07 (Az. 161 C 23695/06) hat das AG München entschieden, dass versteckte Kosten auf Internetseiten nicht bezahlt werden müssen.







