BVerwG zur Unzulässigkeit der Arzneimittelabgabe über fremdgesteuerte Apothekenterminals…

Info vom 28.Jun 2010 in Fernabsatz - Arzneimittel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Klageverfahren selbständiger Apotheker aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Abgabe von Arzneimitteln mittels sog. Apothekenterminals im Wesentlichen für unzulässig erklärt. Mit diesen außen an den Apotheken angebrachten Geräten werden Apothekenwaren einschließlich apotheken- und rezeptpflichtiger Medikamente durch einen Automaten abgegeben, wobei die Kunden über Videotelefon in Kontakt zu einem Apotheker treten. Dieser berät die Kunden, kontrolliert bei einer Abgabe auf Verschreibung das eingescannte Rezept via Bildschirm und gibt das gewünschte Arzneimittel frei. Für die Bedienung der Geräte außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheken haben die Kläger jeweils Serviceverträge mit einer GmbH geschlossen, die die Arzneimittelabgabe mit angestellten Apothekern über ein Servicecenter organisiert, mit dem die Terminals per Internet verbunden sind. Die Vorinstanzen haben den Einsatz dieser Terminals teils insgesamt, teils nur bei Arzneimitteln, die auf Verschreibung abgegeben werden, als unzulässig angesehen.

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LG München I zur Frage, wann für ein Arzneimittel mit dem Zusatz “akut” geworben werden darf…

Info vom 22.Dez 2009 in Fernabsatz - Arzneimittel, Werbung - Sonstiges

Sauer aufgestoßen ist einem Verband, der sich die „Lauterkeit des Wettbewerbs“ zur Aufgabe gemacht hat, die Werbung eines Pharmaunternehmens für ein Medikament gegen Sodbrennen, also „saures Aufstoßen“.

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OLG Karlsruhe: Für den bloßen Erwerb preisgebundener Arzneimittel dürfen Apotheken keine “Bonus-Taler” an Kunden abgeben…

Info vom 04.Mrz 2009 in Fernabsatz - Arzneimittel

Der Kläger ist ein eingetragener Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, die Beklagten sind Inhaber zweier Apotheken.

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OVG Lüneburg: Versandapotheke darf Kunden nicht von gesetzlicher Zuzahlungspflicht befreien

Info vom 17.Jul 2008 in Fernabsatz - Arzneimittel, Werbung - Sonstiges

Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (“Gesundheitsreform 2004″) wurden u.a. auch die Regelungen zur Eigenbeteiligung der Versicherten verändert. Seitdem betragen die Zuzahlungen bei Arzneimitteln 10 v. H. des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Eine Versandapotheke – der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ebenfalls seit der Gesundheitsreform 2004 möglich – hat den Versicherten über deren Krankenkassen “Zuzahlungsgutscheine” zukommen lassen und diese bei einer späteren Bestellung von verschreibungs- und damit zuzahlungspflichtigen Medikamenten eingelöst. Dadurch hat sie ihren Kunden die Eigenbeteiligung ersparen wollen. Gegenüber den Krankenkassen hat die Versandapotheke so abgerechnet, als hätte sie die Zuzahlung vereinnahmt. Die Apothekerkammer hat diese Vorgehensweise auf arzneimittel(preis)rechtlicher Grundlage unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt.

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Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

Info vom 31.Mrz 2008 in Fernabsatz - Arzneimittel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Drogeriemärkten in Anspruch nehmen dürfen.

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