W-LAN Anschlussinhaber haftet für seinen Internetzugang.

Info vom 20.Feb 2007 in Filesharing & Sharehoster

Das Landgericht Mannheim hat mit Beschluß vom 25.1.2007 (Az.:7 O 65/06) entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich als Störer für von diesem Anschluss aus begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet, falls er durch ein unvschlüsseltes Funknetz (WLAN) gegenüber jedermann den Zugang zum Internet eröffnet.

[Beschluss...]

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