Jugendschutz bei Gewinnspielen im Rundfunk und in Telemedien: Neues Gutachten der KJM…

Info vom 11.Aug 2008 in Jugendschutzrecht

Gewinnspiele im Fernsehen und Hörfunk sowie im Internet haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Rechtslage im Bereich des Glücks- und Gewinnspielrechts – gerade im Hinblick auf den Jugendschutz – zu klären, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das heute in München vorgestellt wurde. „Gewinnspiele sind im Bezug auf den Jugendmedienschutz ein kritisches, sehr grundsätzliches Thema, über das in ganz Europa gestritten wird”, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Und er sagte – im Hinblick auf das Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags voraussichtlich zum 1. September: „Wir werden eine Satzung erlassen, in der auch die Belange des Jugendschutzes geregelt werden.” Ring betonte aber gleichzeitig, dass viele Angebote in der multimedialen Welt eben nur durch neue Geschäftsmodelle wie Anrufgewinnspiele finanziert werden könnten. Dennoch: „Der Jugendschutz muss gewährleistet sein.”

Nach Ansicht des Gutachten-Verfassers, dem Münchner Rechtsanwalt Dr. Marc Liesching, gestaltet sich die Rechtslage im Bezug auf Gewinnspiele in Deutschland sehr komplex: „In Zweifelsfällen muss das Alter überprüft werden. In jedem Fall aber bedarf es zusätzlicher Hinweise, wie zum Beispiel deutlich erkennbare Hinweise der Gewinnspiel-Anbieter auf den Teilnahmeausschluss Minderjähriger sowie auf den Ausschluss einer Gewinnausschüttung an Minderjährige.” Nur so gebe es keine Anreize mehr für deren Teilnahme. „Rechtspolitik sollte Flankenschutz leisten, man kann die Verantwortung nicht in vollem Umfang an die Eltern abschieben”, so Liesching.

Eine Auffassung, die Vertreter der Sender in der an die Gutachten-Präsentation anschließenden Podiumsdiskussion nicht teilten: „Gewinnspiele sind keine Abzocke, sondern sie dienen der Zuschauerbindung und sind für die Sender eine zusätzliche Möglichkeit, Geld zu verdienen”, sagte Annette Kümmel, Mitglied des Vorstandes des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und Direktorin Medienpolitik der ProSiebenSat1 Media AG. Sie sieht keinen rechtlichen Ansatzpunkt für den grundsätzlichen Ausschluss Minderjähriger von Gewinnspielen. Kümmel betonte aber, dass sich der VPRT den Formulierungen der Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele ( GewinnSpielReg) zum Teil freiwillig unterworfen habe. „Daran sieht man die Bereitschaft der Anbieter, Verantwortung zu übernehmen.”

Gewinnspiele differenzierter zu betrachten – das war der Vorschlag von Valerie Weber, Programmdirektorin und Geschäftsführerin von Antenne Bayern: „Es kann nicht sein, dass man keine Unterscheidung zwischen Call-In-Sendungen und redaktionellen Einzelgewinnspielen macht.” Es sei aber ihrer Meinung nach durchaus denkbar, „Warnhinweise vor Mehrfachanrufen sinnvoll zu integrieren”.

Handlungsbedarf sah auch der Leiter der Mediengruppe der Bayerischen Staatskanzlei,
Dr. Klaus-Peter Potthast: Er setzt dabei auf den neuen Paragrafen 8a im
10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: „Das ist eine Verbraucherschutzvorschrift, die explizit auch die Belange des Jugendmedienschutzes berücksichtigen soll. Schützenswerte Interessen sind beim Thema Gewinnspiele ganz klar vorhanden.”

Der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring betonte zusammenfassend, wie wichtig es sei, nun mit allen Beteiligten aus Aufsicht, Anbietern und Politik „ganz intensiv in die Diskussion einzusteigen”. Angesichts der bei der Gutachten-Präsentation angeklungenen Kompromissbereitschaft auf allen Seiten zeigte er sich optimistisch, den Jugendmedienschutz im Hinblick auf Gewinnspiele mit Hilfe der neuen Vorschriften und freiwilliger Selbstkontrolle der Sender in den Griff zu bekommen.

[Quelle: Pressemitteilung 12/2008 der KJM vom 06.06.2008]

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