IT-/Lizenzverträge

Allgemeines

Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) spielen für eine lange und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ihren Partnern bzw. Kunden oftmals eine entscheidende Rolle. In der Praxis wird die Bedeutung eines guten Vertrages von den Vertragspartnern jedoch häufig unterschätzt und/oder die anwaltlichen Beratungskosten gescheut. Im Konfliktfalle kann dies jedoch äußerst unangenehme Folgen haben. Die Folgen eines unzureichenden Vertrages reichen dann vom (kontrollierten) Ausstieg eines Partners aus dem Vertrag und somit dem Scheitern der Vertragsbeziehungen bis hin zu unsicheren Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Diese Folgen gilt es durch einen guten Vertrag zu verhindern.

Das Ziel eines guten Vertrages…

Das Ziel eines jeden Vertrages ist es, mögliches Streitpotential im Vertragsverhältnis zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen muss ein guter Vertrag mögliche Konfliktfälle des konkreten Vertragsverhältnisses vorhersehen und Lösungen für diese Fälle bereithalten. Umfassende und klare Regelungen helfen den Vertragspartner sich auf den gegenseitigen Leistungsaustausch und ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und – im Falle eines Konfliktes – eine für beide Seiten verträgliche Lösung für den konkreten Konflikt an der Hand zu haben. In Konfliktfällen können so oftmals langwierige und unsichere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Darüber hinaus wird durch vollständige vertragliche Regelungen auch einem kontrollierten Ausstieg einer Vertragpartei vorgebeugt. Oftmals scheitern Projekte bzw. Vertragsbeziehungen daran, dass ein Vertragpartner aus den verschiedensten Gründen die Vertragsbeziehung nicht mehr wünscht. Durch unklare bzw. lückenhafte Verträge steigen in vielen Fällen die Möglichkeiten, für einen (kontrollierter) Ausstieg aus dem Vertrag. Auch dieses Risiko gilt es durch einen guten Vertrag zu minimieren.

Von der Verwendung günstiger „Standard-Verträge“ können wir daher – unabhängig in welcher Branche – nur abraten. Solche Vertragsmuster enthalten oftmals Regelungen, welche inhaltlich nicht auf den jeweiligen konkreten Zweck des Vertragsverhältnisses abgestimmt sind und zudem gefährliche Lücken oder sogar unwirksame Regelungen enthalten. Im Konfliktfalle sind daher juristische Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien vorprogrammiert.

Selbstverständlich sollten gute Verträge auch systematisch und logisch gegliedert werden und verständlich formuliert sein. Dies ist notwendig, damit der Vertrag  von den Parteien während der Laufzeit des Vertrages auch gelebt und angewendet wird.

Nach unserer Überzeugung und Erfahrung hilft ein guter Vertrag den Vertragsparteien letztlich dabei, dass wirtschaftlich Gewollte zu erreichen und Konfliktsituationen zu vermeiden bzw. gemeinsam zu überwinden.

Besonderheiten bei der Verwendung von Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)…

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. AGB werden von Unternehmen oftmals im Massenvertrieb gegenüber Verbrauchern als Verkaufsbedingungen eingesetzt, finden aber auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr als Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen Anwendung.

Bei der Erstellung und Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind – neben den oben genannten allgemeinen Anforderungen an gute Verträge – zudem die gesetzlichen Kontrollen allgemeiner Geschäftsbedingungen zu beachten. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen AGB-Regelungen sind die verwendeten Klauseln unwirksam und es gilt die gesetzliche – oftmals ungünstigere – Regelung. Darüber hinaus ist die Verwendung von unwirksamen AGB gegenüber Verbrauchern in der Regel auch als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren, so dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbraucherschutzbehörden und Wettbewerbern drohen.

Insbesondere bei der Gestaltung von AGB ist es daher notwendig, die einzelnen Klauseln intensiv auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Darüber hinaus sollten AGB regelmäßig überprüft werden, da das AGB- und Verbraucherschutzrecht einem verhältnismäßig raschen Wandel in der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung unterliegt. Mit anderen Worten: Was gestern noch zulässig war, kann heute bereits unwirksam sein.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht im Überblick…

Wir bieten ihnen die Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Verträgen und AGB an. Die hier aufgeführten Vertragstypen sind dabei lediglich beispielhaft und nicht abschließend.

Sofern Ihr Partner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke.

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag auch auf Möglichkeiten das Vertragsverhältnis kontrolliert – d.h. ohne ein übermäßiges Prozessrisiko eingehen zu müssen – zu beenden.

Aufgrund einer schlanken Kostenstruktur unserer Kanzlei sind wir in der Lage, Ihnen vergleichsweise günstige Stundensätze anzubieten.

Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen ein faires Angebot.

 

IT-Verträge

  • Hardware-Kauf-, Miete-, Leasing-, Wartungsverträge
  • Software-Kauf-, Miete-, Leasing-, Pflegeverträge (Standard- und Individualsoftware)
  • Software as a Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) Verträge & Auftragsdatenverarbeitungsverträge
  • Quellcode-Hinterlegungsverträge (Software-Escrow)
  • Beratungs- und Schulungsverträge
  • System- & Projektverträge (Hard- und Software)
  • Outsourcing-Verträge
  • Web-Hosting-Verträge
  • Mailingdienste
  • Domain-Service-Verträge
  • Domainsharing-Verträge
  • Telekommunikations-Verträge (Access-Providing, Festnetz und Mobilfunk)
  • Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)
  • Absichtserklärungen (Letter of Intent)
  • Freie Mitarbeiter- und Arbeitsverträge mit Softwareentwicklern
  • Geheimhaltungsvereinbarungen

 

Werbung und Marketing

  • Werbeverträge
  • Agenturverträge
  • Grafik-Designverträge
  • Schutzrechtsvereinbarungen & Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Webdesign-Verträge
  • Website-Pflegeverträge
  • Rechte-Einkaufsverträge für Webdesign (Lizenzverträge)
  • Web-Linking und –Framing-Verträge
  • Banner-Verträge mit Werbendem
  • Banner-Austauschverträge
  • Lizenzverträge für Web-Content
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Freie Mitarbeiter- und Arbeitsverträge

 

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Lizenzverträge für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen, Marken, Domains und Designs (Geschmacksmuster)
  • Marken-/ Domain- / Design-Übertragungs-Verträge
  • Abgrenzungs-/Vorrechtsvereinbarungen
  • Abverkaufsvereinbarungen
  • Know-How Lizenzverträge
  • Cross-Lizenz-Vereinbarungen
  • (F&E-Verträge) Forschungs- und Entwicklungsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen

 

Handel & Vertrieb

  • AGB für Warenverkauf
  • Einkaufs-AGB
  • AGB für Warenverkauf über Online-Shops
  • AGB für Online-Vertriebsplattformen (z.B. Vertrieb von Software über das Internet, Musikvertrieb über das Internet)
  • AGB für Online-Dienstleistungsportale
  • OEM-Verträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Kommissionsverträge
  • Konsignationslagerverträge
  • Franchisingverträge
  • Vertriebs- und Provisionsverträge
  • Gebietsentwicklerverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Freie Mitarbeiter- und Arbeitsverträge