Staatsanwaltschaft Hannover erwartet erheblichen Anstieg der Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Besitzes und der illegalen Verbreitung pornografischer Schriften… 

Info vom 25.Nov 2008 in Jugendschutzrecht

Dies folge aus einer Reform der einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuches.

Seit dem 05.11.2008 ist nicht nur wie bisher der Besitz von Kinderpornografie, sondern jetzt auch der Besitz und die Verbreitung von pornografischen Schriften strafbar, die sexuelle Handlungen von oder an Jugendlichen darstellen. Musste also bislang nachgewiesen werden, dass die abgebildeten Personen unter 14 Jahre alt waren, wird die Strafbarkeit nunmehr auch auf Abbildungen mit Personen bis 18 Jahre ausgeweitet.

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BGH zur Zulässigkeit einer Werbeaktion, die sich an Jugendliche richtet…

Info vom 10.Sep 2008 in Jugendschutzrecht, Wettbewerb & Marketing

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 17.07.2008 über die Zulässigkeit einer Sammelaktion zu entscheiden, die sich auch an Kinder und Jugendliche richtete.

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Jugendschutz bei Gewinnspielen im Rundfunk und in Telemedien: Neues Gutachten der KJM…

Info vom 11.Aug 2008 in Jugendschutzrecht

Gewinnspiele im Fernsehen und Hörfunk sowie im Internet haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Um die Rechtslage im Bereich des Glücks- und Gewinnspielrechts – gerade im Hinblick auf den Jugendschutz – zu klären, hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das heute in München vorgestellt wurde. „Gewinnspiele sind im Bezug auf den Jugendmedienschutz ein kritisches, sehr grundsätzliches Thema, über das in ganz Europa gestritten wird”, so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Und er sagte – im Hinblick auf das Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags voraussichtlich zum 1. September: „Wir werden eine Satzung erlassen, in der auch die Belange des Jugendschutzes geregelt werden.” Ring betonte aber gleichzeitig, dass viele Angebote in der multimedialen Welt eben nur durch neue Geschäftsmodelle wie Anrufgewinnspiele finanziert werden könnten. Dennoch: „Der Jugendschutz muss gewährleistet sein.”

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Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes tritt am 1. Juli 2008 in Kraft

Info vom 03.Jul 2008 in Jugendschutzrecht, Software & Hardware, Wettbewerb & Marketing

Am 1. Juli 2008 tritt das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Es verbessert ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni 2008 zugestimmt.

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KJM veröffentlicht neue Gutachten zu Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider

Info vom 15.Mai 2008 in Jugendschutzrecht, Provider & Telekommunikation

Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich – so das Ergebnis zweier Gutachten, die der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) jetzt vorliegen. Dennoch will die KJM auch in Zukunft auf Dialog statt Restriktion setzen und fordert deshalb die Access-Provider auf, unzulässige und jugendgefährdende Angebote im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtung zu sperren, so wie es bereits von Suchmaschinenbetreibern gehandhabt wird. „Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider können weiter nur die ultima ratio sein”, sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring heute auf einem Pressefach-gespräch in München.

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Bilder von Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung fallen unter § 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV und sind somit rechtswiedrig…

Info vom 25.Nov 2007 in Jugendschutzrecht

…wie das OLG Celle mit Beschluss vom 13.02.07 (Az.: 322 Ss 24/07) entschieden hat.

Eine unzulässige Bilddarstellung liege inbesondere dann vor, wenn beim Betrachter der Eindruck eines sexuell anbietenden Verhaltens in einer Weise erweckt wird, die dem jeweiligen Alter der dargestellten Person nicht entspricht.

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Verbreitete Altersverifikationssysteme für Internetzugang zu pornographischen Inhalten unzulässig.

Info vom 25.Okt 2007 in Jugendschutzrecht

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn pornographische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genügt ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

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Bundesverfassungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar…

Info vom 29.Okt 2006 in Glücksspiele / Gewinnspiele, Jugendschutzrecht

Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Allerdings führt dies nicht zur Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage. Vielmehr ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Will er an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Während der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz weiter angewandt werden. Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 28. März 2006 auf die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München hin (zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilung Nr. 96/2005 vom 10. Oktober 2005).

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