Ist die Anbringung eines Warnhinweis durch Jameda beim Verdacht gekaufter Bewertungen zulässig?
Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 19.11.2020 entschieden, dass ein Betreiber eines Bewertungsportals (hier: Jameda) bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Bewertungsprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen darf, sofern die Grundsätze der sog. „Verdachtsberichterstattung“ eingehalten werden…