Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus ist zulässig.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 19.01.2008 (Az.: 1 BvR 1886/06) entschieden. Der Beschwerdeführer ist Fachanwalt für Familienrecht. Er bot Beratungen in einem Internetauktionshaus an. Dabei handelte es sich um zwei „Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen“ mit Startpreisen von 1 € beziehungsweise 75 € und um einen „Exklusivberatungsservice (fünf […]