Kein Widerrufsrecht bei dem Verkauf von Erotikartikeln mit Hygienesiegel…
Mit Urteil vom 22.11.2016 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass einem Verbraucher bei dem Vertrieb von Erotikartikeln im Fernabsatz kein Widerrufsrecht gewährt werden muss, sofern die Artikel mit einem Hygienesiegel versiegelt sind und dieses Siegel durch den Verbraucher gebrochen wird. Der gebotene Gesundheitsschutz beim Vertrieb von Erotikartikeln dürfte eher zu gewährleisten sein, wenn nur mit originalverpackter […]