Illegale Downloads: Oberlandesgericht Köln bejaht Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren…
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren gemäß § 101 Abs. 9 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bejaht. Allgemeine Informationen zu diesem Verfahren finden sich unter der Adresse http://www.lg-koeln.nrw.de/service/UrhG____101_Abs_9/index.php. Ein großes Musikunternehmen, das die Urheberrechte für die bei ihm unter Vertrag befindlichen Künstler […]