OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer…
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Sharehoster Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftbar ist. Im Wesentlichen begründete das Gericht sein Urteil wie folgt… Zunächst verneinte das Gericht eine täterschaftliche Beteiligung des Unternehmens an den Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden: „Wie schon das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 21.09.2007, Az. 6U 86/07, GRUR-RR 2008, 35 = MMR […]