Widerrufsrechte werden neu geordnet – Besserer Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie Anpassung der Widerrufsfristen bei Online-Auktionen…
Das Bundesministerium der Justiz weist in einer Pressemitteilung vom 02.07.2009 darauf hin, das die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet werden, um mehr Rechtssicherheit für Unternehmer im Fernabsatz zu erreichen:
„Unternehmer, die für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen. Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es ist nicht zustimmungspflichtig.“
Die Regelungen sollen zum 11. Juni 2010 in Kraft treten.
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