Eine Sicherungskopie einer Software darf nicht an einen Dritten weiterverkauft werden…
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 12.10.2016 entschieden, dass eine Sicherungskopie nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterverkauft werden darf, auch wenn der Originaldatenträger beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist. Nach der Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, ABl. 1991, L 122, S. 42) darf durch […]