Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche Unterscheidungskraft des Zeichens „F1“ nicht anerkannt hat…
Weder das HABM noch das Gericht sind befugt, die Gültigkeit nationaler Marken in Frage zu stellen, die der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke entgegenstehen können. Im April 2004 meldete die Racing-Live SAS beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) folgendes Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen (Magazine, Bücher, Veröffentlichungen, Reservierung von Karten für Veranstaltungen und Organisation […]