Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung wegen der unerlaubten Verwendung eines Bildes unserer Mandantin auf einer Webseite eines schweizer Unternehmens…
Inhaber von Bild- und Fotorechten und sonstigen Urheberrechten sind demnach gut beraten, auch gegen Urheberrechtsverletzungen im Ausland vorzugehen. Es muss allerdings in jedem Einzelfall geprüft werden, ob deutsches Recht anwendbar ist und ein inländischer Gerichtsstand besteht…