Fehlt einem Namen die originäre Unterscheidungskraft (hier: “Literaturhaus”) ist für einen kennzeichenrechtlichen Schutz Verkehrsgeltung erforderlich…
wie der BGH mit Urteil vom 16.12.2007 (Az.: I ZR 69/02) entschieden hat. Die Leitsätze des Urteils im Einzelnen: Der Bezeichnung „Literaturhaus e.V.“ fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach […]