Aktuelle Aufmachung des unter der Marke Schweppes vertriebenen Produkts „Sparkling-Tea“ ist nicht irreführend…
Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm hat am 14.02.2012 entschieden, dass die aktuelle Aufmachung des unter der Marke Schweppes vertriebenen Produktes „Sparkling-Tea“ in den Varietäten „Black Tea / Peach & Jasmin“, „Green Tea / Citrus & Ginger“ und „Rooibos / Orange & Lemongras“ nicht irreführend ist, und hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Siegen bestätigt. […]