OLG Hamm: Verbraucherinformationen müssen auch auf WAP-Seiten angezeigt werden…
Das OLG Hamm hat einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß bejaht, sofern zwingende Verbraucherschutzinformationen nicht über WAP-Seiten auf mobilen Endgeräten wie z.B. Handys oder PDAs angezeigt werden. Im vorliegenden Fall wurde insbesondere bemängelt, dass die Widerrufsbelehrung sowie anfallende Versandkosten und der Hinweis ob der angezeigte Preis Mehrwertsteuer enthalte nicht angezeigt wurde. Es wurde lediglich wie folgt auf das […]